Ganzheitliche Stimm- und Sprachtherapie

Begleitung und Behandlung von Menschen
mit organischen und funktionellen Stimmstörungen
mit Dysarthrophonie
mit Gesichtslähmungen und Schluckstörungen


Die logopädische Therapie wird nach ärztlicher Überweisung als Pflichtleistung von der Krankenkasse übernommen.

Eine Einschränkung der stimmlichen oder sprachlichen Ausdrucksmöglichkeit trifft den Menschen in einem zentralen Punkt seiner Persönlichkeit. Eine ergänzende Behandlung mit Bachblüten, Hypnose, Klang oder Methoden aus dem Holistischen Heilen ermöglicht eine ganzheitliche Erfassung (mental, emotional, seelisch und somatisch) des betroffenen Menschen.

Diese erweiterte Behandlung durch Bachblüten, Klang , Hypnose oder Holistisches Heilen gilt als Nichtpflichtleistung und wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Diese Behandlungseinheiten werden dem Patienten separat in Rechnung gestellt.